Grundsatz Eins
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Leben.
Grundsatz Zwei
Die Haltung des Pferdes muß seinen natürlichen Bedürfnissen entsprechen.
Grundsatz Drei
Der physischen wie psyschischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
Grundsatz Vier
Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen
Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
Grundsatz Fünf
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse, sowie
die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter.
Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden
Generationen zu übermitteln.
Grundsatz Sechs Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung
gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu
fördern.
Grundsatz Sieben
Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und
das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder
Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
Grundsatz Acht Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muß sich
an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner
Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des
Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte
Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muß geahndet werden.
Grundsatz Neun
Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd
erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung
muß der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.
(Die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes der FN)